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Allgemeine Geschäftsbestimmungen


Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers des Appartementhauses.
Ist der Leistungsnehmer (Appartementgast) nicht gleichzeitig Reservierender, so ist Vertragspartner derjenige welcher die Reservierung, der in der Vereinbarung aufgeführten Leistungen und der sonstigen damit verbundenen Vereinbarungen, vornimmt.
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung durch das Appartementhaus zustande.
Das Appartementhaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Appartementhauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Appartementhauses an Dritte.
Rechnungen des Appartementhauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Das Appartementhaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlung nach diesem Termin kann das Appartementhaus Verzugszinsen gesetzlicher in Höhe nachfordern.
Ein Rücktritt des Gasts von dem mit dem Appartementhaus geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Betreibers.
Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Sofern zwischen dem Appartementhaus und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- bzw. oder Schadensersatzansprüche des Appartementhauses auszulösen. Das Rücktrittrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Appartementhaus ausübt. Besteht ein Recht des Kunden zum Rücktritt nicht, ist er verpflichtet die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Wird das Appartement während des gesamten Mietzeitraums nicht benutzt, reduziert sich die vereinbarte Vergütung um 10 %. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen des Vermieters höher liegen. Bei teilweiser Inanspruchnahme des Appartements erfolgt keine Reduzierung, auch nicht anteilig. Gelingt es dem Vermieter die Mietsache innerhalb der vereinbarten Mietzeit anderweitig zu vermieten, entfällt die Vergütungspflicht des Mieters für den Zeitraum der anderweitigen Vermietung.
Gebuchte Appartements stehen dem Gast ab ca. 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag ist das Appartement bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen.
Das Appartementhaus haftet für Verlust und Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter. Soweit das Appartementhaus für sonstige Dritte einzustehen hat, haftet es ebenfalls nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz. Eine Haftung für Wertsachen übernimmt das Appartementhaus nicht. Das Appartementhaus haftet nicht für Schäden, die durch Störung oder Unterbrechung seines Betriebes infolge höherer Gewalt (Aufruhr, Krieg, Feuer, Streik, etc.) veranlasst worden ist.
Der Gast und die Buchung vornehmende Firma haften gegenüber dem Appartementhaus für die von ihm oder durch die Personen, denen die Nutzung des Appartements überlassen wurde, verursachten Schäden.
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